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Hausordnung

Willkommen bei Utrecht City Apartments. Auf dieser Seite finden Sie unsere Hausordnung, die für alle Gäste unserer Kurzzeitapartments und Studios gilt. Die Ordnung enthält wichtige Informationen über die Nutzung der Unterkunft, Sicherheit, Sauberkeit, Besuchsregeln und praktische Angelegenheiten während Ihres Aufenthalts.

Wir bitten alle unsere Gäste freundlich, sich an diese Regeln zu halten, damit jeder einen angenehmen und sicheren Aufenthalt genießen kann. Die Ordnung ist integraler Bestandteil Ihrer Reservierung und hilft, Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Sehen Sie sich die vollständige Ordnung unten an, um gut über Ihre Rechte und Pflichten während Ihres Aufenthalts informiert zu sein.

Artikel 1 – Anwendbarkeit

  1. Diese Hausordnung gilt für alle Gäste von Kurzzeitaufenthaltswohnungen und -studios von Utrecht City Apartments.

  2. Die Regelung ist integraler Bestandteil der (Kurzzeit-)Reservierung und der darauf anwendbaren Vereinbarung.

  3. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Regelung und individuellen Vereinbarungen gilt das strengste Regime, soweit gesetzlich zulässig.

Artikel 2 – Nutzung der Unterkunft

  1. Die Unterkunft wird ausschließlich an die in der Reservierung genannten Gäste vermietet und darf nur für einen vorübergehenden Aufenthalt genutzt werden.

  2. Untermiete, die Überlassung an Dritte oder tatsächliche Mitbewohnung sind nicht gestattet.

  3. Struktureller oder langfristiger Aufenthalt von Dritten sowie die Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl sind verboten. 

  4. Kommerzielle oder geschäftliche Nutzung ist verboten, es sei denn, sie ist schriftlich erlaubt.

  5. Das Halten oder vorübergehende Verweilen von Haustieren ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde vorher schriftlich die Erlaubnis des Verwalters eingeholt.

Artikel 3 – Kurzzeitaufenthalt-spezifische Bestimmungen

  1. Ein Kurzzeitaufenthalt ist seiner Natur nach vorübergehend und ohne Mietschutz.

  2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft spätestens am Ende des vereinbarten Aufenthaltszeitraums oder wenn dies vertraglich festgelegt ist, zu verlassen.

  3. Der Gast ist verpflichtet, die Touristensteuer gemäß den geltenden Bestimmungen der Gemeinde Utrecht zu entrichten. Die Höhe der Touristensteuer wird jährlich von der Gemeinde festgelegt. Der Gast muss alle Daten bereitstellen, die für eine korrekte Berechnung und Abführung der geschuldeten Touristensteuer erforderlich sind.

Artikel 4 – Lärm und Belästigung

  1. Der Gast muss sich jeglicher Form von Belästigung für Anwohner, andere Gäste oder Nutzer des Gebäudes enthalten.

  2. Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr gelten Ruhezeiten, und es muss besonders auf die Umgebung Rücksicht genommen werden.

  3. Partys, Versammlungen oder andere Aktivitäten, die Belästigung verursachen können, sind nicht erlaubt.

  4. Der Gast ist für das Verhalten von Besuchern verantwortlich.

Artikel 5 – Besuch

  1. Gelegentlicher Besuch ist erlaubt, sofern dieser keine Belästigung verursacht und nicht im Widerspruch zu dieser Regelung steht.

  2. Struktureller Aufenthalt oder Übernachtung von Dritten ist nicht gestattet.

  3. Besuch darf nicht zu faktischem Mitbewohnen oder Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl führen.

Artikel 6 – Sicherheit und Instandhaltung

  1. Die Verwendung von offenem Feuer, gefährlichen Stoffen, verbotenen Mitteln oder illegalen Gütern ist nicht gestattet.

  2. Rauchen, einschließlich E-Zigaretten und Vapes, ist in der Unterkunft und in den Gemeinschaftsräumen nicht gestattet.

  3. Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt, abgedeckt oder in irgendeiner Weise verändert werden.

  4. Mängel, Schäden und gefährliche Situationen sind vom Gast unverzüglich dem Verwalter zu melden.

Artikel 7 – Gemeinschaftsräume

  1. Gemeinschaftsräume müssen sauber, ordentlich und frei zugänglich bleiben.

  2. Die Lagerung persönlicher Gegenstände in Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.

Einrichtungen und Inventar in Gemeinschaftsräumen dürfen nicht verschoben, verändert oder entfernt werden.

Artikel 8 – Abfall und Sauberkeit

  1. Abfall ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

  2. Sperrmüll, chemischer Abfall und anderer besonderer Abfall sind vom Gast selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen.

  3. Kosten, die durch unsachgemäße Abfallentsorgung oder zusätzliche Reinigung entstehen, können dem Gast in Rechnung gestellt werden.

Artikel 9 – Zugang, Schlüssel und Überwachung

  1. Der Gast gewährt dem Verwalter nach angemessener Ankündigung Zugang zur Unterkunft für Wartung, Inspektionen und Sicherheitskontrollen.

  2. Eine Verweigerung ohne triftigen Grund wird als Mangel angesehen. 

  3. Schlüssel, Keycards und andere Zugangsmittel dürfen nicht kopiert oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

  4. Verlust von Zugangsmitteln ist umgehend zu melden; Ersatzkosten werden in Rechnung gestellt.

Artikel 10 – Einhaltung

  1. Der Verwalter überwacht die Einhaltung dieser Vorschrift.

  2. Verstöße können dokumentiert und in weitere Maßnahmen einbezogen werden.

Artikel 11 – Übergabe der Wohnung

  1. Vom Mieter wird erwartet, dass die Wohnung am Ende der Mietzeit in demselben guten Zustand übergeben wird, abgesehen von normalem Verschleiß durch sorgfältigen Gebrauch.

  2. Eventuelle Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.

  3. Beim Auszug muss die Wohnung: 

  • Besens sauber und aufgeräumt sein, wobei:

    • Abfall in den zentralen Mülltonnen entsorgt ist; 

    • Geschirr aufgeräumt und sauber ist;

  • Frei von persönlichen Gegenständen sein;

  • Ohne Beschädigungen an Wänden, Böden, Türen, Sanitäranlagen und Küche hinterlassen werden.

  • Mit funktionierendem und vollständigem Inventar ausgestattet sein (falls zutreffend).

Artikel 12 – Änderung der Vorschrift

  1. Der Verwalter ist befugt, diese Vorschrift zu ändern, wenn gesetzliche Bestimmungen oder der Betrieb dazu Anlass geben.

  2. Die jeweils aktuelle Version der Vorschrift ist stets anwendbar.

Artikel 13 – Bußgelder, Haftung und Sanktionen

  1. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift verwirkt der Gast eine sofort fällige vertragliche Strafe von € 250 pro Verstoß, zuzüglich € 100 pro Tag, an dem der Verstoß andauert.

  2. Die Strafe ist ohne vorherige Mahnung fällig.

  3. Dies lässt das Recht des Verwalters auf vollständigen Schadensersatz unberührt. 

  4. Der Gast haftet für alle Schäden an der Unterkunft, dem Inventar und den Gemeinschaftsräumen, die durch ihn selbst oder seine Besucher verursacht werden.

  5. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die Nutzung beendet oder der Vertrag aufgelöst werden, soweit gesetzlich zulässig.

  6. Der Verwalter kann die Strafe herabsetzen oder erlassen.

Artikel 14 – BRP-Registrierung (Wohnraum)

  1. Für Gäste von (Kurzzeit-)Unterkünften ist die Eintragung in das BRP nicht gestattet, es sei denn, es ist ausdrücklich anders von der Gemeinde bestimmt oder schriftlich vereinbart.

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